17.12.2012 von
Thema: Fehlendes Wort: Eingabe (in eine Eingabe machen)
17.12.2012 von
17.12.2012 von System1
Ich konnte "Eingabe" nicht im Wörterbuch finden.
Wahrscheinlich wird das Wort in Österreich nicht als österreichisch empfunden. Der Begriff ist auf jeden Fall außerhalb Österreichs in der österreichischen Bedeutung nicht geläufig:
Meine Verwandschaft "geht auf die Gemeinde und macht eine Eingabe".
Gemeint ist damit vermutlich "geht zum Gemeindeamt und stellt einen Antrag".
Eventuell auch "... reicht eine Beschwerde ein".
17.12.2012 von Koschutnig
Der Begriff ist auf jeden Fall außerhalb Österreichs in der österreichischen Bedeutung nicht geläufig Mag sein, dass sie nicht jedem amtsfernen Bundesbürger geläufig oder selbstverständlich ist, mag auch sein, dass der Computer andere, ältere Eingabe adressen aus dem Bewusstsein verdrängt hat, doch ist "die Eingabe " immer noch ein durchaus gesamt-amtsdeutscher Begriff. Nur ein paar Bespiele aus versch. Quellen (alle von DWDS, http://www.dwds.de/?qu=Eingabe&submit_button=S...):
DDR-Verfassung: ...ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben , Volksabstimmungen). DDR-Handbuch - G, in: Enzyklopädie der DDR, Berlin 1985 )
Beamtenrecht in D: Richtet sich die Beschwerde gegen den unmittelbaren Vorgesetzten (§ 3 Abs. 2), so kann sie bei dem nächsthöheren Vorgesetzten unmittelbar eingereicht werden. Der Beamte kann Eingaben an den Bundespersonalausschuß richten(Bundesbeamtengesetz (BBG), Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland)
Sozialrecht -D: Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben , Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung innerhalb einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist verlangen (Sozialgesetzbuch (SGB) - Verwaltungsverfahren, München 1998, S. 75)
Nazi-Justiz: Die Justiz war zunächst nicht informiert worden, so daß es zu Irritationen gekommen war - Vormundschaftsrichter erkundigten sich nach dem Verbleib geisteskranker Mündel, Richter und Staatsanwälte wurden mit Strafanzeigen der Angehörigen ermordeter Geisteskranker konfrontiert [...] Die Herrschaften wurden angewiesen, alle Eingaben und Strafanzeigen unbearbeitet dem Reichsjustizministerium vorzulegen (Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin 2001, S. 308)
Dt. Geschichte im 19. Jh: Der Verein meldete sich mit Eingaben an die sächsische Regierung und Resolutionen gegen Zensur, Zeitungsnachdrucke und Mißstände im Pressewesen (Mark Lehmstedt , Geschichte des deutschen Buchwesens, Berlin 2000)
Gruß -
K.
17.12.2012 von System1
Mag sein, dass sie nicht jedem amtsfernen Bundesbürger geläufig oder selbstverständlich ist
Genau. Auch wenn der Begriff in den zitierten, teilweise recht alten Quellen vorkommt, so ist er in Deutschland ein Minderheiten-Jargon amtsnaher Bundesbürger. Er ist im Alltagsgebrauch nicht geläufig.
In Österreich ist eine Eingabe im Sinne eines Antrages dagegen allgemein üblich und verständlich.
Daher dachte ich ein Wörterbuch-Eintrag wäre nützlich, um Uneingeweihten zu helfen.
20.12.2012 von System1
.
Meine Verwandtschaft geht auf die Gemeinde und macht eine Eingabe.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und stellt einen Antrag.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und reicht eine Beschwerde ein.
Diese Begriffe sind alle gemeindeutsch (Standard in ar, ch, de), bedeuten aber nicht das Selbe:
die Eingabe
der Antrag
die Beschwerde
Gemeindeutsch: die Kommunalverwaltung
Österreichisches und deutschländisches Standarddeutsch: das Gemeindeamt
Österreichisches Standarddeutsch: das Stadtamt, der Magistrat
Deutschschweizerisches Standarddeutsch: die Gemeindeverwaltung, die Stadtverwaltung (die Gemeinde = ugs)
Deutschländisches Standarddeutsch: das Bürgermeisteramt
.
20.12.2012 von System1
.
Meine Verwandtschaft geht auf die Gemeinde und macht eine Eingabe.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und stellt einen Antrag.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und reicht eine Beschwerde ein.
Diese Begriffe sind alle gemeindeutsch (Standard in ar, ch, de), bedeuten aber nicht das Selbe:
die Eingabe
der Antrag
die Beschwerde
Gemeindeutsch: die Kommunalverwaltung
Österreichisches und deutschländisches Standarddeutsch: das Gemeindeamt
Österreichisches Standarddeutsch: das Stadtamt, der Magistrat
Deutschschweizerisches Standarddeutsch: die Gemeindeverwaltung, die Stadtverwaltung (die Gemeinde = ugs)
Deutschländisches Standarddeutsch: das Bürgermeisteramt
.
20.12.2012 von System1
Daher dachte ich, ein Wörterbucheintrag sei nützlich, um Uneingeweihten zu helfen.
20.12.2012 von System1
Dass "auf die Gemeinde gehen" umgangssprachlich ist, ist schon klar. Für mich klingt es lustig, weil ich unter "Gemeinde" in erster Linie eine "Gemeinschaft" verstehe. Wie in "Verehrte Pfarrgemeinde ...". Auf eine solche zu gehen klingt für mich daher besonders interessant.
Nicht, dass das falsch ankommt. Ich mag umgangssprachliche Formulierungen und Dialekte und bin für deren Gebrauch und Erhaltung. Wenn ich höre "De Raidn is woltan stickl" - "Joo, und hahl isse ah" kommen heimatliche Gefühle auf.
Dass Behörden in verschiedenen Ländern (in Deutschland teilweise sogar in Bundesländern) unterschiedliche Bezeichnungen haben ist eine Tatsache. Sie unterscheiden sich auch in Kompetenzen und Aufgaben. Auch dieses Thema war nicht mein Anliegen.
Worum es mir geht ist die "Eingabe":
Diese Begriffe sind alle gemeindeutsch (Standard in ar, ch, de), bedeuten aber nicht das Selbe:
die Eingabe
der Antrag
die Beschwerde
Kannst du mir bitte erklären welche Bedeutung "Eingabe" hat?