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Nächtigungsgebühr



Übernachtungsgebühr


Erstellt von: geldtasche
Erstellt am: 18.09.2014
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Kommentare (4)


Nächtigungsgebühr

Kein Anspruch auf Nächtigungsgebühr besteht, sofern dem Bediensteten lediglich kein Anspruch auf Zuteilungszuschuss zukommt...

... Für alle übrigen Bediensteten besteht ein Anspruch auf Nächtigungsgebühr nur bei Unterbringung in Kasernenunterkünften oder hinsichtlich Ausstattung Kasernenunterkünften vergleichbaren Quartieren.
http://tinyurl.com/puwpgdd
geldtasche 18.09.2014


Das amtssprachliche Wort heißt nicht "Übernächtigungsgebühr", sondern "Nächtigungsgebühr".
Dass allerdings, wie ich inzwischen feststellen musste, nicht du der Neuschöpfer der "Übernächtigungskosten" bist, sondern dass diese Missgeburt bereits tatsächlich von anderen erfunden worden ist, die es vielleicht sogar für eine sprachliche Sonderleistung gehalten haben, aus den beiden Synonymen Nächtigung und Übernachtung ein einziges Wort zu produzieren, das ist nur ein Zeugnis für das erbärmliche Niveau der gegenwärtigen Sprachkultur.
Kein Wunder also, dass dir beim Eintrag der "Übernächtigungsgebühr"-Scheußlichkeit und deren "Übersetzung" dann auch Tippfehler passieren, die beide auch weiterhin vorhanden sind.
Koschutnig 18.09.2014


Erfreulicherweise geschämt hat sich der Autor des ursprünglichen Eintrags „Übernächtigungsgebühr“ und diese Bastardkreuzung aus „Nächtigung“ und „Übernachtung“ im gegenständlichen amtsösterreichischen Kompositum nur wenige Minuten nach meiner Beurteilung daher korrigiert.
Er muss sie logischerweise also selber erfunden haben, ohne zu ahnen, dass traurigerweise auch andere vor ihm bereits auf eine solche Sprachverhunzung verfallen waren, wie uns inzwischen ein Deutscher bedauerlicherweise nachgewiesen hat. Ein Fall fürs „Fremdschämen“ aller Österreicher für solche sprachverderbenden Landsleute, wo doch andererseits unser Land eine große Zahl bedeutendster Schriftsteller mit allerbestem Deutsch hervorgebracht hat!
"Traurig, traurig, traurig" hätte Gymnasialdirektor Theo Lingen genäselt, wäre ihm solches untergekommen.
Koschutnig 19.09.2014


Weiter zu finden bei Nächtigungsgebühr:

diese Bastardkreuzung aus „Nächtigung“ und „Übernachtung“
eine solche Sprachverhunzung verfallen waren
wie uns inzwischen ein Deutscher bedauerlicherweise nachgewiesen hat.
------------------
Wer nun der Meinung ist, auch das müsse unbedingt als Austriazismus eingetragen werden -
bitte, es steht ihm/r frei...

Na samma froh, dass "dein Deutscher" es eintragen darf bzw. es ihm freisteht
und es den eigenen Landsleuten wenn sie es entdecken verwehrt und verurteilt wird.

Meinungen von "at" aka Koschutnig ändern innerhalb eines Tages wie es scheint...
Leisita-at-abwesend-de 19.09.2014





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