Kommentare (5)
Seid mir net bös, das Wort find ich so wichtig.....
Staatsvertrag, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs, abgeschlossen zwischen den Alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien und Nordirland, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits, unterzeichnet am 15. 5. 1955 von den Außenministern der Signatarmächte W. M. Molotow, J. F. Dulles, H. Macmillan und A. Pinay sowie dem österreichischen Außenminister L. Figl im Schloss Belvedere in Wien. Der in der 354. Sitzung der Delegationen der Alliierten Mächte abgeschlossene Staatsvertrag trat am 27. 7. 1955 in Kraft, 12 Jahre nach der Moskauer Deklaration vom 30. 10. 1943, in der Großbritannien, die UdSSR und die USA die Befreiung Österreichs von der deutschen Herrschaft anstrebten, da Österreich als erstes Opfer der Angriffspolitik Hitlers betrachtet wurde.
In enger Verbindung mit dem Staatsvertrag steht das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs nach dem Muster der Schweiz, das nach Abzug der Besatzungssoldaten aus Österreich vom österreichischen Parlament am 26. 10. 1955 beschlossen wurde. Nachdem die Sowjetunion die jahrelange Koppelung der deutschen Frage mit Österreich fallengelassen hatte, regelte das Moskauer Memorandum vom 15. 4. 1955 strittige Punkte zwischen der Sowjetunion und Österreich, was den Abschluss des Staatsvertrags ermöglichte.
Der Staatsvertrag besteht aus einer Präambel und 9 Teilen: 1) politische und territoriale Bestimmungen, 2) militärische und Luftfahrtbestimmungen, 3) Zurückziehung der Alliierten Streitkräfte, 4) aus dem Krieg herrührende Ansprüche, 5) Eigentum, Rechte und Interessen, 6) allgemeine Wirtschaftsbeziehungen, 7) Regelung von Streitfällen, 8) verschiedene wirtschaftliche Bestimmungen, 9) Schlussbestimmungen.
Die wichtigsten politischen Bestimmungen beziehen sich auf die Wiederherstellung Österreichs als freien und unabhängigen Staat, die Wahrung der Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Österreichs durch die Alliierten und die Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland. Außerdem enthalten die politischen Bestimmungen das Verbot der politischen oder wirtschaftlichen Vereinigung von Österreich und Deutschland (Anschlussverbot), die Anerkennung der Menschenrechte und die Rechte slowenischer und kroatischer Minderheiten. Dem Bekenntnis zur Wahrung demokratischer Einrichtungen steht das Gebot gegenüber, nazistische und faschistische Organisationen aufzulösen und die Wiederbetätigung zu unterbinden...........-sh-
shadow 23.08.2007
Vielleicht sollte man sagen: DER Staatsvertrag
Unserer nämlich.Staatsverträge gibt´s viele, UNSEREN nur einmal. Das österreichische an dem Wort ist, dass Österreicher bei der Nennung des Staatsvertrages zuallererst an den vom "Bundespoldi" präsentierten denken (hoffentlich!).
JoDo 23.08.2007
@JoDo...wie recht..
du da hast mit der Heraushebung DES Vertrages. Erst setze ich ihn schlecht beschrieben rein nud dann zaghaft halbherzig ohne jede Aufwertung! Jetzt ist es DER Staatsvertrag, das Werk Figls und anderen klugen Köpfen damals *lächel.. LG -sh-
shadow 24.08.2007
@shadow
Vor dieser m. M. n. exzellenten Erklärung kann ich nur meine Baseballmütze ziehen. Hut hab' ich keinen. Ganz, ganz super!!! Ich hoffe, du glaubst jetzt, dass wir dich alle mögen.
Brezi 24.08.2007
@JoDo
Bin da ganz deiner Meinung. Und woran sollte ich, der den Bundes-Poidl (siehe dort) eingetragen hat, sonst denken - und an seine berühmten Worte: "Österreich ist frei!". Ich schätze, dieses Tondokument hört man noch öfter im Radio als Edi Finger seniors "I wer narrisch". Natürlich aber ist jedes bi- oder multilaterale Abkommen zwischen Staaten ein Staatsvertrag, weswegen man zu DIESEM oft "der Österreichische Staatsvertrag" (mit großem Ö!) sagt.
Brezi 24.08.2007